Mietbedingungen Imbissanhänger


1. Der Mieter muss im Besitz von einem der folgenden Ausweise sein und hat diesen bei Abholung
vorzuweisen:
 Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung)
 Ausweis C (Niederlassungsbewilligung)
 Schweizer Pass
 Schweizer Identitätskarte


1.1 Führerausweis Kategorie BE: Der Fahrer muss im Besitz eines CH oder EU-Führerausweises sein.
Kategorie BE ist erforderlich und muss vorgewiesen werden.


2. Bussen und Gesetzesübertretungen
Der Mieter haftet für alle Verkehrsverstösse während der Mietdauer. Die im Fahrzeugausweis des
Mieters eingetragene Anhängelast des Zugfahrzeuges, und die im Fahrzeugausweis aufgeführte
Stützlast darf nicht überschritten werden. Die Höchstgeschwindigkeit für Anhänger beträgt in der
Schweiz 100 Stundenkilometer!


3. Beim Imbissanhängern mit Imbisseinrichtung ist eine Kaution von CHF 500.00 erforderlich!


4. Mietdauer
Ganztagesmiete
Ein Miet-Tag entspricht 24 Stunden. Mietbeginn Ganztagesmiete um 08.00 Uhr oder um 17.30 Uhr.
Halbtagesmiete ist nur möglich von 07.30 bis 12.00 Uhr oder von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr.


Rückgabe
Bei verspäteter Fahrzeug-Rückgabe wird nachfolgend aufgeführter Zuschlag verrechnet:
Verspätete Rückgabe wird min Unkosten von CHF 150.00 verrechnet.
Wenn dem Nachmieter Schäden durch die verspätete Rückgabe entstehen, ist der Mieter für diese
zusätzlich haftbar.
Eine Rückgabe außerhalb unserer Geschäftszeiten ist nicht möglich. Die Rückgabe erfolgt durch
unser Personal und wird schriftlich vor Ort bestätigt.


Samstag: Abholung & Rückgabe nur bis 16.00 Uhr!
Sonntag: keine Abholung & Rückgabe!


5. Reinigung
Die Reinigung erfolgt immer durch die Stadtmetzgerei GmbH und kostet mind. CHF 250.00

Wenn das Fahrzeug durch den Vermieter gereinigt
werden soll, so hat der Auftrag bei Vertragsabschluss zu erfolgen! (Reinigungskosten werden in
Rechnung gestellt.) Wenn der Vermieter und / oder dem Nachmieter Schäden durch verspätete
Übernahme wegen nicht vereinbarter Reinigung durch den Vermieter entstehen, ist der Mieter für diese
haftbar.


6. Fahrten innerhalb der Schweiz
Der Vermieter gibt eine Kopie des Fahrzeugausweises mit.


7. Fahrten ausserhalb der Schweiz
Auslandfahrten sind nur möglich, wenn wir dem Kunden den Original-Fahrzeugausweis mitgeben.


8. Zubehör und Ladungssicherungen
Befestigungsmaterial, Spannset, Elektroadapter etc. werden separat in Rechnung gestellt. Der Mieter
hat diese Objekte vor Mietantritt zu kontrollieren. Die Ladungssicherung ist Sache des Mieters. Der
Vermieter lehnt ausdrücklich jegliche Haftung für das Befestigungsmaterial, Ladungssicherung und
Zubehör ab. Für Schäden an Befestigungsmaterial und Folgeschäden aus nicht sachgemässer
Ladungssicherung haftet der Mieter.


9. Haftung
Der Mieter haftet für alle Schäden, welche er am Anhänger verursacht. Er ist auch haftbar für Schäden,
welche er Dritten gegenüber verursacht. Das bezieht sich auch auf Ereignisse, welche im
abgekoppelten Zustand eintreten. Das Fahrzeug ist Vollkasko versichert – mit einem Selbstbehalt von
CHF 2000.00 für den Schadensverursacher!
Wird im Schadensfall Grobfahrlässigkeit nachgewiesen, nimmt die Versicherung Regress auf den
Verursacher. Diebstahl ist nicht durch Vollkaskoversicherung abgedeckt. Daraus resultierende
Standtage und allfällige Bonusverluste werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Unfälle durch
Überladung oder unsachgemässe Ladesicherung sind nicht versichert. Für diese Schäden haftet der
Mieter. Geladenes Transportgut ist nicht versichert. Wir behalten uns vor allfällige Schäden bis 5
Arbeitstage nach Mietende anzumelden. Bei nicht reparierbaren Reifen- und Folgeschäden (z.B. fahren
mit angezogener Bremse etc.) müssen auf Kosten des Mieters beide Reifen der betroffenen Achse(n)
ersetzen werden (Gemäss Gesetzgeber muss pro Achse dieselbe Reifenmarke u. Profiltiefe vorhanden
sein.) – Gesamtkosten nach Aufwand.
Für Anhängerabschlepp- und Rückführungs- Kosten haftet der Mieter.


Gerichtsstand ist Rorschach.
Mit der Übernahme vom Anhänger anerkennt der Mieter unsere Mietbedingungen. Mündliche
Absprechungen sind nur mit gegenseitiger, schriftlicher Bestätigung verbindlich.


10. Annulation
Bei einer Annulation, die später als ein Tag nach der Reservation erfolgt, ist der Mietbetrag trotzdem
fällig.


11. Bezahlung
Der gesamte Mietbetrag ist bei Abholung fällig!